Die Coronaschutzverordnung NRW

Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Ministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie regeln das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen.
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gibt auch für den SV Lüttringen den rechtlichen Rahmen vor. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in den Abteilungen.